Vereinswechsel
Hinweis zu den Wechselfristen
Wer beim SV Bau-Union Berlin e.V. Abteilung Fußball,
Mitglied werden möchte und dabei Spielsperren des BFV vermeiden will,
muss unbedingt die Wechselfristen beachten.
Wechselfrist wenn:
…in keinem anderen Fußballverein gespielt wurde gilt:
bis zum 31.10 (Hinrunde) oder/und bis zum 31.01 (Rückrunde)
…zuvor in einem anderen Verein gespielt wurde gilt:
Kündigung beim alten Verein, per Fax oder dem Postweg (bis zum 30.06 oder bis zum 31.12)
Wichtigster Unterschied zwischen Jugend und Erwachsenen:
In der „Wechselfrist kann im Jugendbereich bis zum 31. Oktober angemeldet werden (Erwachsene: Anmeldung bis zum 31. August).
Sofern keine Hindernisse durch Freigabeverweigerung besteht und die Jugendlichen fristgemäß zum 30.6.
beim alten Verein abgemeldet sind, sind sie also bei Anmeldung im Zeitraum bis 31. Oktober sofort spielberechtigt
Die Wechsel- und Sperrfristen ergeben sich aus der Melde- und Jugendordnung des BFV.
Ordnung des BFV:
Melde-Ordnung BFV (Erwachsene)
Jugend-Ordnung BFV (Jugendliche)